Freitag, 27. November 2009

Theorie + Praxis einer sog. Berufsvertretung

Anpruch und Wirklichkeit einer sog. Berufsvertretung :

aus apotheke-adhoc.de :
" [...] Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der ebenfalls beteiligten Apothekerkammer des Saarlandes hat das Gericht wie erwartet die Klagebefugnis abgesprochen. Da sie sich trotzdem am Verfahren beteiligt hatten, tragen sie je ein Achtel der Gerichtskosten und je ein Achtel der außergerichtlichen Kosten des Ministeriums des Saarlandes und von DocMorris. [...] "

Bemerkenswert und immerwieder ins Gedächtnis zurückzurufen ist, daß die Kollegenschaft in toto eine (rechtsrelevante) Unterstützung der ALLEINE (Wettbewerbsrecht !!! ) kämpfenden Frau Neumann-Seiwert versagt hat, wie u.a. die mehr als schwache Resonanz ihres seinerzeitigen DAZ-Appells ( " 250€-Unterstützungsfonds" für Prozessrisiko) verdeutlichte.

Wie stellt sich die Situation parteipolitisch z.Zt. dar zwischen GKV-Spitzenverbands- und Jungliberalen-Vorstellungen einerseits und den "z.Zt. offiziellen" Regierungsplänen(?) und BT-Gesundheitsausschuss andererseits ?

Womögliche "marktradikale Vermachtung der Arzneimittelversorgung" leugnen oder anprangern ???

NEIN ! weder noch ... im Gegensatz zur jetzigen (parlamentarisch-strukturieren ? ) selbsternannten Bundesvertretung der deutschen Apothekerschaft (ABDA in der THESE) sollten die Apotheken sich endlich WETTBEWERBLICH den sog. Markthaien (Ketten-Konzernen) stellen ... und zwar als selbstempfundene Mittelständler statt als Tante-Emma-Läden.

Das DocMorris-EuGH-Urteil hat als Knackpunkt offengelegt, daß die DEFINITION des Begriffs "gemeinwesendienlicher Schutz der Gesundheit" subsidiär weiterhin 27 mal nationalstaatlich (lobbyiert) unterschiedlich gefasst werden kann lt. EU-Vertragstext !
Deshalb schlage ich in meiner ANTITHESE als (deutschen) Kompromiss den Regierungsparteien CDU / CSU / FDP und den Oppositionsparteien SPD / LINKE / GRÜNE die "deutsche" (ApoG + ApoBetrO) Erweiterung des Apotheker-e.K./OHG um die Gesellschaftsform Originäre-KG like österreichischem Modell vor, wobei der KOMPLEMENTÄR ein Approbierter als "natürliche Person" sein muss ; und das bisher überbordende Gläubiger-Fremdkapital in Form von u.a. Warenzahlungszielen oder zwischenhandelsrabattfinanzierten Bankzinsen ersetzt werden kann durch eigenkapitalstärkende KOMMANDITISTEN-Einlagen auch von "berufsfremden" Teilhabern an der apothekerlichen Betriebsstätte. ( mehr )

Ich lade Sie ein zur apothekenpolitische Surfreise, Nach-Hecken-Ära in saarl. Jamaika-Regierung (DocMorris-EuGH-Urteil), BT-Gesundheitsausschuss etc. etc.,
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